bgimage

Transportschaden

Bei dem stetig wachsendem Warenaufkommen und dessen Bewegung, gehören Transportschäden leider zu den Dingen im Handel, denen ein immer größerer Raum gegeben werden muss. Eine sehr ärgerliche Angelegenheit, sowohl für Kunden, als auch für die Händler. Dabei stellt sich natürlich schnell die Frage, wer letztendlich für den Schaden haftet?

Der Händler ist für den Verbraucher im Falle eines Transportschadens der direkte Ansprechpartner. Das heißt, dass der Händler die Geltendmachung des Schadens beim Transportunternehmen selbst regeln muss. Es ist auch nicht so, dass das Melden eines Transportschadens an eine bestimmte Frist gebunden ist, auch wenn dies vielfach versucht wird in den AGB's der Händler einzugrenzen. Laut §438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die regelmäßige Gewährleistungspflicht beim Verbrauchsgüterkauf zwei Jahre, was dazu führen kann, dass der Verbraucher seine Gewährleistungsrechte erst Wochen oder Monate später geltend macht.

Beim Verbrauchsgüterkauf gilt innerhalb der ersten sechs Monate nach Erhalt der Ware eine Beweislastenumkehr (§476 BGB) zugunsten des Käufers. Dies bedeutet für den Händler, dass er innerhalb dieser sechs Monate beweisen muss, dass die Waren zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs mängelfrei war.

Beim Warenversand zwischen Unternehmen handelt es sich nicht um einen Verbrauchsgüterversand. Demzufolge hat Käufer (hier Unternehmen) keinen Anspruch auf Gewährleistung, wobei §447 BGB voll greift. Im Gegensatz zu Fernabsatzverträgen, können Unternehmen untereinander auch entsprechende Rügefristen vereinbart haben. Diese sind entweder über die AGB der Unternehmen geregelt oder, sofern der Kauf für beide Geschäftspartner ein Handelsgeschäft darstellt, im Handelsgesetzbuch (HGB).

Bei internationalen Transporten erfolgt der Gefahrübergang grundsätzlich auf denjenigen, welcher die Ware übernimmt, in der Regel der Frachtführer. Die Rechte und Pflichten sind hierbei in der Internationalen Vereinbarung über Beförderungsverträge auf Straßen (CMR).

Zu all diesen Fragen werden Sie von unseren Sachverständigen betreut und beraten. Sie sparen damit wertvolle Zeit und haben die Sicherheit, dass aus rechtlicher und verfahrenstechnischer Sicht die korrekten und sinnvollen Maßnahmen getroffen werden.