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Havarieschaden

Der Begriff Havarie kommt ursprünglich aus der Schifffahrt, wurde jedoch später auch für Unfälle im Straßenverkehr übernommen, sofern sowohl Ladung, als auch Fahrzeug beschädigt wurde. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird der Begriff auch für einen Totalschaden oder Unglücke an Industrieanlagen und Bauwerken verwendet. Inzwischen hat sich der Begriff Havarie allgemein für einen Unfall größerem Ausmaßes etabliert.

In Deutschland gibt es Havariekommissare (Sachverständige für Transport- und Güterschäden), die Verkehrsunfälle im Straßenverkehr mit großem Schadensausmaß untersuchen. Ein Havariekommissar agiert für Versicherung, Handel oder Lager- und Transportmitteleigentümer. Das Aufgabengebiet eines Havariekommissars umfasst die Mängelerfassung, Begutachtung, Schadensbewertung, aber auch schadensmindernde Maßnahmen am Unfallort, bis hin zur Weiterverwertung der verunfallten Güter.

Des Weiteren sind Havariekommissare jedoch auch als Berater in puncto Ladungssicherung mit ihrem Sachverstand eine wertvolle Unterstützung. Dazu gehört ebenfalls die Verpackung der Güter, sowie Verlade Kontrolle und Transportbegleitung.

Besonders bei Unfällen mit Ladungsschaden ist es sinnvoll einen Havariekommissar zu konsultieren und direkt als Beratung am Unfallort hinzuzuziehen. Der Havariekommissar organisiert Bergungs- und Transportunternehmen, Ladungssicherung für die Weiterfahrt oder andere geeignete Maßnahmen, bei denen er unter Umständen weitere Sachverständig inkludiert.

Wir verfügen durch unsere Tätigkeit im Havarie-Bereich über eine große Praxiserfahrung im Bewerten und Handling unterschiedlichster Schadensereignisse.